Liebe Mitglieder
Das Staatsministerium Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) bittet um Beachtung der Nachfolgenden Information:
„…. Die Mitgliedstaaten müssen nach Art. 19 IAS-VO innerhalb von 18 Monaten nach Aufnahme einer invasiven gebietsfremden Art in die Unionsliste über wirksame Managementmaßnahmen für diejenigen invasiven gebietsfremden Arten verfügen, die nach Feststellung der Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet weit verbreitet sind. Neben der weit verbreiteten Art
Wassersalat hat sich auch die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) mittlerweile in Deutschland etabliert, befindet sich weiterhin in Ausbreitung und kann nach Experteneinschätzungen nicht mehr erfolgreich dauerhaft beseitigt werden. Die
Einstufung als weit verbreitete Art erfolgt voraussichtlich ab 01.01.2025
Der Vollzug der IAS-VO in den einzelnen Bundesländern wird in der LANA-Expertengruppe
„Invasive Arten“ bundesweit abgestimmt. Dort wurden für die Art „Wassersalat“ und „Asiatische Hornisse“ die erforderlichen Maßnahmen- und Managementblätter erarbeitet.
Nach Art. 26 IAS-VO müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Öffentlichkeit frühzeitig und in effektiver Weise die Möglichkeit erhält, sich an der Vorbereitung, Änderung oder Überarbeitung der Managementmaßnahmen zu beteiligen.
Die Entwürfe der Managementblätter werden zentral für alle Bundesländer in einem Öffentlichkeitsbeteiligungsportal unter https://www.anhoerungsportal.de
von 01.10.2024 bis einschließlich 31.10.2024 öffentlich ausgelegt.
Auf diesem Portal besteht die Möglichkeit, online Einwendungen oder Änderungswünsche bis einschließlich zum 02.12.2024 abzugeben.
Weitere Informationen hierzu können zu gegebener Zeit dem Öffentlichkeitsportal entnommen werden.“
Viele Grüße
Joanna Zoelzer
Geschäftsstelle
E-Mail: geschaeftsstelle@buckfast-bayern.de