Liebe Mitglieder
das Europäische Parlament und der Rat haben sich am 31. Januar 2024 geeinigt, die bestehenden Vermarktungsnormen für Honig, Fruchtsäften, Konfitüre und Milch (die sog. Frühstücksrichtlinien) anzupassen. Für Honig bedeutet dies konkret:
- Verpflichtende Ursprungskennzeichnung für Honig: Die Ursprungsländer von Honig in Honigmischungen müssen auf dem Etikett in absteigender Reihenfolge des jeweiligen prozentualen Honiganteils angegeben werden. Die Mitgliedstaaten können die Angabe von Prozentsätzen für die vier größten Anteile nur verlangen, wenn diese mehr als 50 % der Mischung ausmachen. Die Kommission wird von den gesetzgebenden Organen ermächtigt, harmonisierte Analysemethoden zur Feststellung von Verfälschungen von Honig mit Zucker, ein einheitliches Verfahren zur Rückverfolgung des Ursprungs von Honig sowie Kriterien einzuführen, mit denen sichergestellt wird, dass Honig beim Verkauf an den Endverbraucher nicht übermäßiger Hitze ausgesetzt wird. Es wird eine Plattform eingerichtet, die die Kommission in diesen Fragen berät. Damit wird Betrug eingedämmt und die Lebensmittelkette transparenter gemacht.
Zur vollständigen Pressemitteilung geht es hier: Kommission überarbeitet Frühstücksrichtlinien (europa.eu)
Kontakt:
Joanna Zoelzer
Geschäftsstelle
E-Mail: geschaeftsstelle@buckfast-bayern.de