Liebe Mitglieder
Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der aktuellen Allgemeinverfügung für Bayern.
Wir haben für Euch zusammen mit dem Ministerium versucht, die wichtigsten Fragen etwas detaillierter zu beantworten:
- Betreuung von Bienenvölkern – Betreuung von Tieren gilt als „triftiger Grund“. Bitte nur einzeln zu den Bienen gehen, nicht in Gruppen.
- Bienenwanderungen – dazu kann ich im Moment nichts Konkretes sagen. Grundsätzlich gilt, dass jegliche Wanderungen von Tieren in Seuchenzeiten möglichst unterbleiben sollten.
- Königinnen, Bienenvölker bei Imkern abholen (Winterverluste ausgleichen) – Das fällt nicht unter die „triftigen Gründe“. Ich würde es derzeit möglichst unterlassen.
- Königinnen auf die Belegstelle verbringen – das steht ja noch nicht direkt an. Nach jetziger Einschätzung (mit allen Unsicherheiten!) dürfte das möglich sein, sofern die Imker nicht zu mehreren gleichzeitig auf der Belegstelle sind.
- Ausstellung von Wanderzeugnissen durch die Veterinärbehörden – s.o. die Einschätzung zu Tierbewegungen in Seuchenzeiten. Bitte nur mit den Landratsämtern vor Ort sprechen, falls eine Wanderung zwingend notwendig ist.
- Gültigkeit von Seuchenfreiheitsbescheinigungen. z.B. „kleines Zeugnis“ für Belegstellen in Bayern, da die Veterinäre kaum mehr Imker kontrollieren werden können, um z. B. ein „großes Zeugnis“ auszustellen. – bitte sich zu gegebener Zeit an die zuständigen Behörden vor Ort wenden
- Können ggf. Bescheinigungen von Imkerverbänden an Imker ausgestellt werden? – Nein
Wir bedanken uns bei Frau Dr. Eberhart für die freundlichen Beantwortung unserer Fragen!
Kontakt:
Andreas Zoelzer – 2. Vorsitzender
Email: vorsitz2@buckfast-bayern.de