Ausgangssperre – Arbeiten an Bienenvölkern?

Liebe Mitglieder

Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der aktuellen Allgemeinverfügung  für Bayern.

Wir haben für Euch zusammen mit dem Ministerium versucht, die wichtigsten Fragen etwas detaillierter zu beantworten:

  • Betreuung von Bienenvölkern – Betreuung von Tieren gilt als „triftiger Grund“. Bitte nur einzeln zu den Bienen gehen, nicht in Gruppen.
  • Bienenwanderungen – dazu kann ich im Moment nichts Konkretes sagen. Grundsätzlich gilt, dass jegliche Wanderungen von Tieren in Seuchenzeiten möglichst unterbleiben sollten.
  • Königinnen, Bienenvölker bei Imkern abholen (Winterverluste ausgleichen) – Das fällt nicht unter die „triftigen Gründe“. Ich würde es derzeit möglichst unterlassen.
  • Königinnen auf die Belegstelle verbringen – das steht ja noch nicht direkt an. Nach jetziger Einschätzung (mit allen Unsicherheiten!) dürfte das möglich sein, sofern die Imker nicht zu mehreren gleichzeitig auf der Belegstelle sind.
  • Ausstellung von Wanderzeugnissen durch die Veterinärbehörden – s.o. die Einschätzung zu Tierbewegungen in Seuchenzeiten. Bitte nur mit den Landratsämtern vor Ort sprechen, falls eine Wanderung zwingend notwendig ist.
  • Gültigkeit von Seuchenfreiheitsbescheinigungen. z.B. „kleines Zeugnis“ für Belegstellen in Bayern, da die Veterinäre kaum mehr Imker kontrollieren werden können, um z. B. ein „großes Zeugnis“ auszustellen. – bitte sich zu gegebener Zeit an die zuständigen Behörden vor Ort wenden
  • Können ggf. Bescheinigungen von Imkerverbänden an Imker ausgestellt werden? – Nein

Wir bedanken uns bei Frau Dr. Eberhart für die freundlichen Beantwortung unserer Fragen!

Kontakt:

Andreas Zoelzer – 2. Vorsitzender

Email: vorsitz2@buckfast-bayern.de