100.000 Streuobstbäume sollen jährlich in Bayern gepflanzt werden – das ist das Ziel des Bayerischen Streuobstpakts des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Ämter für Ländliche Entwicklung erstatten bis zu 45 € des Bruttokaufpreises pro Baum für jeweils 10 bis maximal 100 Exemplare.
Voraussetzung für die finanzielle Förderung ist, dass die Bäume eine Stammhöhe von 140 cm haben, es sich um wurzelnackte Bäume oder Ballenpflanzen handelt und der Baum mindestens zwölf Jahre am Standort bleiben kann.
Kommunen, Vereine (also auch Imkervereine) oder Verbände können die Förderung beantragen.
Diese dürfen die Bäume selbst nutzen oder Privatpersonen unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online unter:
Referat L6 Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Ludwigstraße 2 80539 München EvaMaria.Eidelsburger@stmelf.bayern.de