Durchschnittssteuersatz sinkt ab dem 6.12.2024 auf 8,4 %

Liebe Mitglieder

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die bei der Umsatzsteuer die Durchschnittssätze nach § 24 UStG anwenden, sinkt ab dem 06.12.2024 der Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 (2. Alt.) UStG von bislang 9,0 auf nunmehr 8,4 %.

Weitere Absenkung zum 1.1.2025

Der auf 8,4 % abgesenkte Steuersatz gilt nur bis zum 31.12.2024. Ab dem 01.01.2025 erfolgt eine weitere Absenkung auf dann 7,8 %.

Hinweis: Für die Folgejahre (ab 2026) wird der Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG durch ein neues Berechnungsschema (Anlage 5 zum UStG) ermittelt und ggf. durch Rechtsverordnung zum 1.1. des Folgejahres geändert. 

Eure Fragen klärt bitte direkt mit Eurem Steuerberater.

Kontakt:

Andreas Zoelzer – 1. Vorsitzender

E-Mail: vorsitz1@buckfast-bayern.de